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Am 17. Juni 2015 wurde die Stiftung Lahn-Marmor-Museum gegründet. Die gemeinnützige Stiftung ist Träger und Betreiber des Lahn-Marmor-Museums.

Stiftungsbeirat

Der Stiftungsbeirat ist das Aufsichtsgremium der Stiftung. Er ist paritätisch mit Vertretern der Gemeinde Villmar und des Museumsvereins besetzt. Seine Mitglieder sind ab 15.7.2021:

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Seine Mitglieder sind:

Stiftungskuratorium

Das Stiftungskuratorium berät die Stiftung und unterstützt ihre Arbeit. Seine Mitglieder sind:

Kontakt:
Stiftung Lahn-Marmor-Museum
Oberau 4
DE - 65606 Villmar

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Ansprechpartner: Rudolf Conrads

0173 7030066

 

Verfassung der „Stiftung Lahn-Marmor-Museum“

Präambel 

In Villmar an der Lahn besteht seit vielen Jahrhunderten die Tradition des Marmorabbaus, die in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zum Erliegen gekommen ist. Die Lahnregion wurde in diesen Jahrhunderten wirtschaftlich, sozial und kulturell vom Marmorabbau geprägt. Das Lahn-Marmor-Museum e.V. und der Marktflecken Villmar verfolgen mit dem Aufbau und dem Betrieb des Lahn-Marmor-Museums das Ziel, das Wissen über diese Zeit und ihre Tradition der Nachwelt zu erhalten. Mit dieser Intention errichten der Marktflecken Villmar und das Lahn-Marmor-Museum e.V. eine Stiftung. Das vom Marktflecken Villmar mit Unterstützung des Lahn-Marmor-Museums e.V. und der Europäischen Union errichtete Museumsgebäude wird in diese Stiftung eingebracht. Die Stiftung soll das LahnMarmor-Museum betreiben. Das Lahn-Marmor-Museum e.V. ermöglicht den Museumsbetrieb über das Einbringen von Museumsobjekten und wesentlichen Teilen der Museumsinfrastruktur sowie durch die aktive Mitwirkung seiner Mitglieder beim Museumsbetrieb.

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz 

§ 2 Stiftungszweck 

Kinder- und Jugendgesetzgebung des Bundes, des Landes sowie der Jugendhilfeplanung des Landkreises Limburg-Weilburg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 3 Stiftungsvermögen

§ 3 a Verpflichtung

§ 4 Stiftungsorgane

§ 5 Vorstand

§ 6 Beschlussfassung des Vorstandes

§ 7 Stiftungsbeirat

§ 8    Kuratorium 

§ 9    Geschäftsjahr der Stiftung

§ 10 Jahresbericht und Jahresrechnung  

§ 11   Stiftungsaufsicht 

§ 12 Aufhebung der Stiftung, Zusammenlegung 

§ 13 Verfassungsänderung 

§ 14 Anfallsberechtigung 

§ 15 In-Kraft-Treten

Villmar, den 22. Mai 2015